Mitarbeitende werben Mitarbeitende

Wenn aus Freundschaften Teamwork wird …

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Wenn aus Freundschaften Teamwork bei der Liniflex GmbH wird

Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, wie schön es wäre, wenn Menschen aus Deinem privaten Umfeld auch beruflich an Deiner Seite stehen würden? Bei Liniflex ist das möglich – und wird belohnt!

Wenn Du Freund:innen, Bekannte oder Verwandte als neue Kolleg:innen empfiehlst und daraus eine feste Einstellung entsteht, bedanken wir uns bei Dir mit einer attraktiven Prämie. Du wirst sozusagen zur Verbindungsperson zwischen Deinem Netzwerk und uns.

So funktioniert die Teilnahme:

1

1. Schritt

Schau auf unserer Karriereseite vorbei und prüfe, ob passende Stellenangebote für Deine Bekannten oder Verwandten vorhanden sind.

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2. Schritt

Erzähl Deinem Umfeld von den vielen Vorteilen, die eine Mitarbeit bei Liniflex bietet, und motiviere sie, sich bei uns zu bewerben.

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3. Schritt

Hol Dir in der Personalabteilung das Formular „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“. Gib das Formular ausgefüllt und unterschrieben bei Deiner oder Deinem Vorgesetzten oder direkt in der Personalabteilung ab.

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4. Schritt

Die Prämie wird in drei Teilen ausgezahlt, sobald Deine Empfehlung eine Tätigkeit bei der Liniflex oder einem Unternehmen der Linimed Gruppe aufnimmt.

Unser Stellenangebot

Wichtige Fakten und Fragen rund um die Werbung neuer Mitarbeitenden

Wer darf werben?

Werberecht haben alle Mitarbeitenden der Linimed Gruppe, egal ob aus Pflege, Service oder Verwaltung.
Nicht teilnehmen dürfen:

  • Geschäftsführung
  • Betriebsleitung
  • Operative oder fachliche Regionalleitung
  • Pflegedienstleitungen und Stellvertretungen
  • Recruiting-Verantwortliche (z. B. Personalreferent:innen oder Recruiter:innen)
Wer darf geworben werden?

Pflegefachkräfte für alle Pflegedienste der Linimed Gruppe sowie für die Liniflex GmbH.

  • Ausgenommen sind Mitarbeitende, die bereits bei einem Pflegedienst der Linimed Gruppe oder in der Liniflex angestellt sind (keine gegenseitige Abwerbung!).
  • Ausgenommen sind zudem Rückkehrende innerhalb einer Sperrfrist von zwei Jahren nach Beschäftigungsende.
  • Ehemalige Angestellte des eigenen Pflegedienstes können also während dieser Sperrfrist nicht geworben werden.
Wie hoch ist die Prämie?

Bis zu 3.000 € brutto kannst Du als Werbende:r erhalten — bei Vollzeit der neu eingestellten Person (Teilzeit anteilig). Ausgezahlt wird in drei Stufen:

  • 1.000 € brutto – vier Wochen nach Arbeitsbeginn
  • 1.000 € brutto – nach sechs Monaten Beschäftigung
  • 1.000 € brutto – nach zwölf Monaten Beschäftigung

Alle Prämien sind lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig und werden automatisch mit der nächsten Entgeltabrechnung ausgezahlt. Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung (z. B. Elternzeit, Krank ohne Lohnfortzahlung) verlängern die Fristen entsprechend.

Ablauf & Einreichung
  • Das Formular „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ bekommst Du bei Deiner Team-, Bereichs- oder Pflegedienstleitung bzw. in Deiner Personalabteilung.
  • Du reichst das Formular „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ vollständig ausgefüllt und von beiden Seiten unterschrieben ein – vor Arbeitsbeginn oder spätestens innerhalb eines Monats danach.
  • Einreichen kannst Du es per Post, Fax, E-Mail oder persönlich.
  • Die geworbene Person nennt im Bewerbungsanschreiben oder Gespräch Deinen vollständigen Namen.
  • Bei mehreren Werbenden für dieselbe Person zählt das Formular mit dem frühesten Eingangsdatum.
Was passiert nach der Abgabe des Formulars?
  • Die Personalabteilung prüft die Angaben und leitet das Formular anschließend an die Personalabrechnung weiter.
  • Die jeweilige Rate wird nur ausgezahlt, wenn die dazugehörigen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Jede Prämienzahlung wird dokumentiert und in der Personalakte abgelegt.
  • Die Entscheidung über eine Einstellung liegt ausschließlich beim Arbeitgeber.
  • Das Programm ist ein freiwilliges Angebot der Linimed Gruppe, ein Anspruch auf Fortführung besteht nicht.
  • Personenbezogene Daten werden nur zur Abwicklung des Programms genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden — ggf. kann dann die Prämienabwicklung nicht vollständig erfolgen.